Sehbehinderte Menschen im Internet
In der vielseitigen medialen Welt ist es besonders für körperlich behinderte Menschen nicht einfach sich zurecht zu finden. Doch dank der fortgeschrittenen Technologien ist auch ihnen der Zugang zu Online-Inhalten gewährleistet. In Deutschland ist dieser einwandfreie Zugang für jeden Bürger durch das Gleichstellungsgesetz behinderter Menschen gesichert. Auf der Basis dieses Gesetzes sollen, soweit dies möglich ist, alle elektronischen Daten so verarbeitet und dargestellt werden, dass auch sehbehinderte oder blinde Menschen die Möglichkeit haben alle gebotenen Informationen zu erhalten.
Dieses „barrierefreie Internet“ stellt für sehbehinderte Menschen eine Erleichterung ihres Alltags dar. Zudem bietet diese Anforderung auch jedem anderen Internetnutzer deutliche Vorteile, da die Inhalte beispielsweise mit jedem beliebigen Browser geöffnet werden können.
Zunächst benötigen blinde oder sehschwache Menschen ein Gerät, mit Hilfe dessen sie alle im PC oder im Internet dargestellten Texte wahrnehmen können. Diese Maschinen können jedoch keine Bilder, Animationen oder multimediale Inhalte verarbeiten. Somit sollten alle Bilder und Videos mit einem entsprechenden Text beschrieben und erläutert werden, damit auch die sehschwächeren unter uns die Möglichkeit haben das Internet zu nutzen. Diese Anforderung an Webdesigner und Websitemaster stellt besonders im 21. Jahrhundert eine wichtige Rolle, da ein großer Teil der Kommunikation, der Information und des Entertainments im Internet stattfinden.
Weiterhin gelten bestimmte Anforderungen an ein barrierefreies Internet. Wie oben bereits beschrieben, sollte ein nutzerfreundliche Website alle Bilder und multimediale Inhalte zur Sicherheit mit Texterläuerungen versehen. Dadurch wird zum einen Blinden die Wahrnehmung dieser Inhalte ermöglicht und zum anderen auch Personen, die über wenig technische Kenntnisse verfügen und z.B. nicht den richtigen Player installiert haben, um eine Videodatei anzusehen, die einwandfreie und vollständige Nutzung gewährleistet. Auch Diagramme und Grafiken sollten mit entsprechendem Wortlaut versehen sein, damit jeder ihre Bedeutung verstehen kann und die technischen Geräte diese Daten blindengerecht aufbereiten können. Außerdem sollten auch Links behindertengerecht aufgebaut sein. Die Linktexte sollten also darauf schließen lassen, welche Inhalte sich hinter diesen verbergen. Dadurch wird sehschwachen und blinden Menschen eine Menge Arbeit erspart und sie haben die Möglichkeit für sie relevante Informationen in kurzer Zeit und zielsicher zu erhalten. Insgesamt sollten sämtliche Inhalte einer Website durch entsprechendes Webdesign verständlich und übersichtlich aufgebaut werden. Die Texte sollten alle mit sinngemäßen Überschriften betitelt sein und die Inhalte sollten eine deutliche Struktur aufweisen.
Alles in Allem bietet die heutige Technik diverse Möglichkeiten eine Website sowohl benutzerfreundlich, als auch modern auszustatten., da das Webdesign sich sowohl auf der Ebene der Ästhetik, als auch auf der Ebene der Praktikabilität ständig weiterentwickelt und neue Methoden zur Umsetzungen sämtlicher Anforderungen gefunden werden. Diese Erleichterungen vereinfachen nicht nur behinderten Menschen den täglichen Umgang mit unserer neumodernen, technikorientierten Welt, sondern auch uns. Deshalb sollte jeder Webdesigner und jede Privat- oder Geschäftsperson beim Aufbau ihrer Website auf die entsprechenden Kriterien achten.